Was passiert, wenn der Tannenbaum brennt?
21. Dezember
Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.
Dekoration ist erlaubt
Und zwar sowohl in der eigenen Wohnung, als auch auf dem Balkon und an der Fassade. Voraussetzung ist, dass die Fassade z. B. durch Bohrungen nicht beschädigt wird, die Dekoration niemanden gefährdet, also ausreichend gesichert ist und dass Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Blinkende Lichterketten sollten nach 22 Uhr abgeschaltet werden. Fühlen sich Nachbarn gestört, darf der Hausflur nicht dekoriert werden – ein Kranz an der Wohnungstüre ist jedoch erlaubt.
Wer haftet bei Bränden?
Fängt ein Adventskranz Feuer oder entstehen Brandschäden durch weihnachtliche Dekoration oder Wunderkerzen, haftet in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wunderkerzen direkt am Tannenbaum anzuzünden ist demnach fahrlässig – läuft hingegen ein Kind mit einer Wunderkerze in der Hand auf den Baum zu, liegt keine Fahrlässigkeit vor.