Ablauf einer Immobilienversteigerung

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Ablauf einer Immobilienversteigerung zusammengestellt.

 

 

Interessenten, die in unseren Auktionen mitsteigern möchten, müssen sich vor der Auktion unter Vorlage eines gültigen Ausweises als Bieter registrieren und unterwerfen sich mit ihrer Unterschrift den Versteigerungsbedingungen.

Gebote können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen abgegeben werden. Bei juristischen Personen benötigen wir zudem einen beglaubigten Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Gesellschafterliste um den wirtschaftlich Berechtigten gemäß GwG (Geldwäschegesetz) zu identifizieren. Das sind natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.

Gebote werden nur angenommen, wenn der durch den Bieter ein Beweis seiner Zahlungsfähigkeit erbracht wird. Dafür stehen die nachfolgenden Wege offen:

  1. Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 10% des Mindespreises auf das Treuhandkonto.
  2. Übergabe eines bestätigten Bundesbankschecks, wenn die Vorlegungsfrist nicht vor dem vierten Tag nach Auktionstermin abläuft;
  3. Übergabe einer unbefristeten, unbedingten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Die Beträge sind in Euro anzugeben.
  4. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank
  5. Andere Kapitalnachweise wie Kontoauszug oder Depotauszug

Sofern Sie den Zuschlag erhalten findet eine Verrechnung der Sicherheitsleistung mit dem geschuldeten Aufgeld (Courtage) statt. Sollte kein Zuschlag erteilt werden, wird die Sicherheitsleistung, sofern hinterlegt, unverzüglich wieder freigegeben. Die Rücküberweisung erfolgt ausschließlich auf das identische Bankkonto des Einzahlers. 

Vor der Versteigerung vereinbart der Auktionator mit dem Eigentümer ein Mindestgebot. Das Mindestgebot ist gleichzeitig auch der Startpreis der Auktion. Sollte dem Auktionator bereits ein schriftliches Gebot vorliegen, beginnt die Versteigerung mit dem Gebotspreis. Jeder Bieter bleibt so lange an sein Gebot gebunden, bis dieses durch einen anderen Bieter und ein höheres Gebot überboten wird. Die Steigerungsrate, also der Betrag um den neue Gebpte die bisherigen Gebote übersteigen müssen, wird vom Auktionator festgelegt.  Der Bietende kann sein Gebot durch Zeichen mit der Bieterkarte (im Rahmen der festgelegten Steigerungsrate) oder durch verbale äußerung (auch über die Steigerungsrate hinaus) abgeben. Die Versteigerung beginnt sofort nach Eröffnung durch den Auktionator - Eine Bieterfrist, wie zum Beispiel bei einer Zwangsversteigerung, gibt es nicht. Angehörigen des Immobilieneigentümers ist das Mitbieten untersagt.

Nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes erteilt der Auktionator dem Meistbietenden den Zuschlag. Der Auktionatior kann sich die Erteilung des Zuschlags ohne Angabe von Gründen vorbehalten und verweigern. Der Kaufvertrag wird unmittelbar nach der Versteigerung durch einen anwesenden Notar beurkundet. Für den Zuschlag ist die endgültige Zustimmung des Immobilieneigentümers erforderlich. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.

Mindestens 14 Tage vor der Versteigerung haben Bietinteressenten die Möglichkeit die zur Versteigerung angebotene Immobilie im Rahmen einer offenen Besichtigung zu besichtigen. Bietinteressenten erhalten einen Einblick in alle vorhandenen Unterlagen der Immobilie. Weitere Besichtigungen sind nach individueller Absprache möglich. 

Die Courtage des Auktionators wird als Aufgeld bezeichnet.  Es ist mit einer Maklerprovision vergleichbar und vom Meistbietenden zu entrichten. Das Aufgeld ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande, ist das Aufgeld trotzdem verdient und fällig.

Das Aufgeld beträgt jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer:

bei einem Meistgebot bis € 9.999,– 17,85 % des Meistgebotes
bei einem Meistgebot von € 10.000  bis € 29.999 11,9 % des Meistgebotes
bei einem Meistgebot von € 30.000  bis € 59.999,– 9,52 % des Meistgebotes
bei einem Meistgebot ab € 60.000.  7,14 % des Meistgebotes

Der Zuschlag für die Immobilie erfolgt grundsätzlich "wie es steht und liegt". Der Auktionator schließt jegliche Gewährleistung für Größe, Güte und Bebaubarkeit oder etwaige sichtbare und nicht sichtbare Sachmängel der Immobilie aus. 
 

Vom Versteigerungsauftrag bis zum Versteigerungstermin benötigen wir ca. 6 Wochen. Die Immobilie wird in dieser Zeit umfassend beworben und mit Bietinteressenten besichtigt. Den ort der versteigerung (meistens ein innerstädtischer Tagungsraum) geben wir rechtzeitig bekannt.

 

 

 

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