Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie sich vorab schon einmal über die wichtigsten immobilienwirtschaftlichen
Fachbegriffe informieren wollen, liefert Ihnen unser FAQ eine wertvolle Orientierungshilfe.
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Fachbegriffe informieren wollen, liefert Ihnen unser FAQ eine wertvolle Orientierungshilfe.
Das Grundbuch
Der Notar
Die Auflassungsvormerkung
Die Grunderwerbsteuer
Die Steuer wird auf Basis des Kaufpreises errechnet, der genaue Satz ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin liegt er bei 6 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag beim Notar geschlossen wurde. Erst nach Zahlung der Steuersumme wird das Grundbuchamt den Käufer einer Immobilie offiziell ins Grundbuch eintragen lassen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer einer Immobilie. Die Grundbuchämter sind angewiesen die Eigentumsumschreibung erst dann vorzunehmen wenn die Steuerschuld beglichen wurde.
Die Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde die zum einen festlegt, welche Räume und Gebäudeteile zu welcher Wohnung gehören und enthält Nutzungsvorgaben. Zum anderen beinhaltet das Dokument die Gemeinschaftsordnung. Diese regelt vergleichbar einer Vereinssatzung die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und im Verhältnis zur Verwaltung. Im ersten Teil werden die zu den einzelnen Wohnungen gehörenden Räume beschrieben. Dazu können auch unter anderem Keller, Garage, Fahrradstellplatz, Garten oder Terrasse zählen. Außerdem ist das Gemeinschaftseigentum aufgelistet: Gänge, Flure, Aufzüge, Trockenboden.
Die Beurkundungsfrist
Um bei Immobiliengeschäften zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer den Verbraucher besser zu schützen, hat der Gesetzgeber eine 14-Tage-Frist gesetzlich festgeschrieben. Danach sind Notare dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Kaufvertag 14 Tage vor der Beurkundung vorliegt. Die Privatperson soll vor der Beurkundung ausreichend Gelegenheit haben sich mit dem Vertragsinhalt vertraut zu machen und seine Entscheidung zu überprüfen.
Das Vorkaufsrecht
Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn während der Dauer des Mietverhältnisses die Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und an einen Dritten verkauft werden soll. Sobald ein Kaufvertrag vorliegt, kann der Mieter innerhalb einer Frist entscheiden ob er zu den vorliegenden Konditionen kaufen möchte oder nicht.
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